Geheimsache Staatsangehörigkeit
Max von Frei, Geheimsache Staatsangehörigkeit, ISBN: 3-93-865661-1
Wie wird man am schnellsten zum „Reichsbürger“?
Das geschieht, indem man nach den Regularien der BRD den Nachweis der deutschen Staatsangehörigkeit beantragt, und dann in Folge den "Staatsangehörigkeitsausweis" erhält. Alleine dieser verwaltungstechnische Vorgang genügt heute schon, um als "Reichsbürger" behandelt zu werden.
Wussten Sie, dass ein Reisepass oder ein Personalausweis nicht dazu ausreicht, Ihre deutsche Staatsangehörigkeit nachzuweisen? Wenn Sie beispielsweise als Deutscher in den USA oder Russland eine Firma gründen wollen, verlangen die dortigen Behörden Ihren "Staatsangehörigkeitsausweis" als Nachweis, dass Sie Deutscher sind. Noch nie davon gehört? Diesen Ausweis erhalten Sie beim Landratsamt, und er kostet nur 25 Euro.
War Ihnen bekannt, dass Sie nur mit dem "Staatsangehörigkeitsausweis" die Bürgerrechte – laut Grundgesetz die sog. „Deutschenrechte“ – beanspruchen können? Aber wieso wissen wir das nicht, und wieso erhält man dieses Dokument nicht ganz automatisch mit der Geburt ausgehändigt? War Ihnen bekannt, dass es die Voraussetzung für die Verbeamtung von Polizisten, Richtern oder Staatsanwälten – sprich aller Beamten – ist, die deutsche Staatsangehörigkeit durch genau dieses Dokument nachzuweisen? Müssten wir dann nicht gerade diese Beamten „politisch korrekt“ als „Reichsbürger“ bezeichnen?