Das Grundgesetz ist keine Verfassung
Die Verfassung wird durch den obersten Souverän in freier Selbstbestimmung beschlossen,
während das Grundgesetz von den Besatzungsmächten verfügt wurde.
Durch eine Verfassung wird ein Staat konstituiert, während das Grundgesetz ein Besatzungsgebiet organisiert.
Die Verfassung ist die höchste Rechtsnorm in einem Staat, während das Grundgesetz niederrangiges Besatzungsrecht ist.
Es gibt höherrangiges Recht, das den Besatzungsmächten erlaubt, sich über das Grundgesetz hinwegzusetzen.
Quelle: Dr. Klaus Maurer: Die „BRD-GmbH“